Die St. Vincenz-GmbH
Internationale Pflegefachkräfte
Sie möchten als Pflegefachkraft aus dem Ausland in Deutschland arbeiten? Die St. Vincenz-Kliniken Salzkotten + Paderborn setzen sich für eine schnelle Integration für internationale Bewerber ein. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen für eine Anstellung in den St. Vincenz-Kliniken.
Anerkennung des Berufsabschlusses
Wenn Sie als Pflegefachkraft aus dem Ausland in Deutschland arbeiten möchten, ist eine Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses notwendig.
Diesen Antrag können Sie bei der Bezirksregierung Münster stellen:
Bezirksregierung Münster
Dezernat 24 – PuG, Domplatz 1-3, 48143 Münster
Hier wird geprüft, ob Ihr Berufsabschluss gleichwertig zu deutschen Abschlüssen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie bei uns in den St. Vincenz-Kliniken einen Anpassungslehrgang absolvieren, um einen gleichwertigen Kenntnisstand darzulegen. Die von der Bezirksregierung Münster erteilte deutsche Anerkennung gilt deutschlandweit.
Sprachkompetenz
Vor Durchführung der Anpassungsmaßnahme müssen Sie Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachweisen. Um die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses abzuschließen, benötigen Sie Kenntnisse auf dem Niveau B2. Den B2-Sprachnachweis können Sie in Deutschland während des Anpassungslehrgangs nebenbei absolvieren.
Visum
Als Bürger der Europäischen Union, Liechtenstein, Island, Norwegen oder Schweiz benötigen Sie kein Visum bzw. keine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten.
Staatsangehörige anderer Staaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen.
Ihre Tätigkeit in den St. Vincenz-Kliniken Salzkotten + Paderborn
Als Pflegefachkraft in Anerkennung werden Sie je nach Defizitbescheid der Bezirksregierung Münster in verschiedenen Bereichen der Klinik eingesetzt. Dort sind Sie als Pflegehilfskraft tätig. Das bedeutet, dass Sie einerseits im Stationsalltag unterstützen, andererseits eine gezielte Anleitung erhalten.
Wird Ihr Berufsabschluss von der Bezirksregierung Münster direkt anerkannt, sind Sie ab sofort als Pflegefachkraft in unseren Betriebstätten beschäftigt und erhalten eine umfangreiche Einarbeitung.