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Der Beruf der Hebamme ist ein eigenständiger Fachberuf im Gesundheitswesen. Das Ziel des berufspolitischen und gesellschaftlichen Engagements von Hebammen ist die physische und psychische (soziale) Gesundheit von Frauen und Familien. Qualifizierte Beratung, Begleitung und Hilfe während der Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit stehen im Vordergrund der Arbeit. Hebamme zu sein bedeutet aber auch, natürliche Prozesse fördern, Interventionen auf ein für die Frau und das Kind notwendiges Maß ausrichten und die selbstbestimmte Geburt in einem möglichst gelösten Zustand zulassen.

Folgende eigenverantwortliche Tätigkeiten gehören u. a. zum Aufgabenbereich:

  • Aufklärung und Beratung in Fragen der Familienplanung
  • Feststellung einer Schwangerschaft, Durchführung von Schwangerschaftsvorsorge nach geltenden Mutterschaftsrichtlinien
  • Vorbereitung auf die Elternschaft und psychosomatischer Geburtsvorbereitung
  • Beratung in Fragen der Lebensführung,, Pränataldiagnostik etc.
  • Betreuung und Überwachung der Gebärenden und des ungeborenen Kindes
  • Leistung von Geburtshilfe einschließlich im Dringlichkeitsfall von Beckenendlagegeburten
  • Naht eines Dammschnittes oder Dammrisses
  • Erkennen der Anzeichen von Anomalien bei Mutter und Kind, die das Eingreifen einer Fachärztin / eines Facharztes für erforderlich machen sowie Hilfeleistung bei ärztlichen Maßnahmen und Ergreifen notwendiger Maßnahmen bei Abwesenheit einer Ärztin / eines Arztes
  • Überwachung und beratende Begleitung des Wochenbettverlaufs und der Stillzeit
  • Untersuchung des Neugeborenen sowie Anleitung der Eltern zur eigenständigen Versorgung ihres Kindes
  • Leitung von Kursen und Seminaren zur Geburtsvorbereitung, Rückbildung, Babymassage etc.
  • Dokumentation, Qualitätskontrolle und –sicherung der eigenen Leistungen
  • interdisziplinäre Zusammenarbeit
     
     
     
    In der Bundesrepublik Deutschland ist die Ausübung von Geburtshilfe gesetzlich geregelt. Nach dem Hebammengesetz ist die Leitung einer Geburt nur Hebammen und Fachärzten/ Fachärztinnen für Gynäkologie und Geburtshilfe erlaubt, wobei der Gesetzgeber einzig die Hebammen ermächtigt, eine „normale Geburt“ selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen. Er verpflichtet sie, eine „anormal verlaufende Geburt“ rechtzeitig zu erkennen und zur Behandlung einen Facharzt/ eine Fachärztin hinzuzuziehen (Hebammengesetz §4). Gleichzeitig verpflichtet der Gesetzgeber die Fachärzte zu jeder Geburt eine Hebamme hinzuzuziehen, gleichgültig um welche Art der Geburt es sich handelt und unabhängig davon, wo sie stattfindet. Die Überwachung des Wochenbettverlaufs ist ebenfalls eine den Hebammen vorbehaltene Tätigkeit. Für diese verantwortungsvollen Aufgaben ist ein hohes Maß an Fachkompetenz erforderlich.
    Neben der einwandfreien Qualifikation muss die Hebamme fähig sein, den Frauen und werdenden Eltern mit menschlicher Zuwendung und psychologischem Einfühlungsvermögen zu begegnen. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, sind Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Ausgeglichenheit, Sorgfalt und Besonnenheit, besonders in schwierigen Situationen, notwendig.
     
    Die Tätigkeit von Hebammen ist sehr innovativ und lässt sich in der beruflichen Praxis sehr vielfältig gestalten:
  • Sie können als angestellte Hebamme in einer Klinik (Voll-, Teilzeitarbeit mit oder ohne freiberuflicher Nebentätigkeit) oder in einer gynäkologischen Praxis arbeiten. Im Krankenhaus werden Hebammen im Kreißsaal, auf der integrativen Station und/oder pränatalen Station eingesetzt.
  • Als freiberufliche Hebamme können Sie in Hebammenpraxen, Geburtshäusern, im Haus der Frau und mit einem Belegvertrag an einer Klinik arbeiten.